Wir vertreten und beraten Sie gern in allen Fragen rund um den Immobilienerwerb und bei Problemen mit dem Mietverhältnis.
Im Mietrecht vertreten wir sowohl Mieter, als auch Vermieter bzw. die vertretenden Hausverwaltungen bei der Durchsetzung der Interessen. Rechtsanwalt Röhnisch führt zudem den durch die Rechtsanwaltskammer Berlin verliehenen Titel des Fachanwalts für Miet- und WEG-Recht.
Ihre Interessen zu Schönheitsreparaturen, Mietmängel, Minderung und
Kündigungen, nur um einige wenige Bereiche zu nennen, werden
von uns insbesondere auch aufgrund der Zusatzqualifikation von Rechtsanwalt
Stefan Röhnisch kompetent vertreten.
Da zum Beispiel bei der Durchführung von unangemessen hohen Mietminderungenauch die Kündigung des Mietverhältnisses drohen kann, sollten Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter möglichst früh nicht nur zu diesem Themenkomplex Rechtsrat einholen, damit die Möglichkeiten und Konsequenzen umfassend im Vorfeld erörtert werden können. Beachten Sie bitte die im Mietrecht verkürzte Verjährungsfrist!
Bei Beendingung des Mietverhältnisses stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Schönheitsrenovierungen zu erbringen sind. Die Klauseln in den Mietverträgen sind sehr unterschiedlich, die Rechtssprechnung hierzu für einen Mieter praktisch nicht zu überschauen. Lassen Sie vor der Einleitung von Renovierungsmaßnahmen durch uns prüfen, ob die Wohnung tatsächlich renoviert übergeben werden muß.
Das Mietverhältnis von Wohnraum und Geschäftsräumen bietet
immer wieder Anlass für sehr viele Streitigkeiten, die in der Regel besser und
schneller geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt beraten
lassen. Dann können Sie sicher sein, dass Sie sich richtig verhalten.
So ist es für den Mieter wichtig zu erfahren, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist eine Miete zu kürzen. Eine andere häufig gestellte Frage betrifft die Möglichkeit, vor Ablauf einer Kündigungsfrist auszuziehen. Oder: Welche Rechte leiten sich aus dem Mietvertrag her? Wurden die Nebenkosten bzw. Betriebskosten korrekt abgerechnet?
Der Vermieter hat naturgemäß größtes Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung oder auch daran, wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer
Kündigung die Wohnung zu verlassen hat.
Oder: War der Mieter berechtigt, seine Miete zu kürzen? Darüber hinaus ist es
häufig mit Problemen verbunden, Mieterhöhungen durchzusetzen, wenn wichtige
Voraussetzungen übersehen werden.
Im WEG-Recht gibt es weitreichende Interessen, die durchzusetzen sind, wobei die Besonderheiten der Eigentümergemeinschaft zu berücksichtigen sind. Denken Sie bitte an die kurze Klagefrist nach der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.
Probleme beim Immobilienverkauf und -erwerb sind existenziell und sollten
deshalb in zuverlässige Hände.
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vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +49 30 46795400 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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