Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter und die Rechtsprechung wird immer unübersichtlicher.
Der Unfallschaden ist auch bei eindeutiger Rechtslage durch den Nichtfachmann kaum noch zu regulieren.
Bedenken Sie: Bei den schadensregulierenden Versicherungen sitzen Profis, die alle juristischen Tricks und Mittel kennen, um Ihren Anspruch zu kürzen. Der Fachanwalt im Verkehrsrecht kennt diese Tricks und die aktuelle Rechtsprechung. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und achten, dass Sie kein Geld verschenken.
Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten "aktiven Schadensmanagements", dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden eigene Gutachter beauftragt oder sogenannte "Prüfberichte" vorgelegt - mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe.
Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dem Zweck dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die gegnerische Versicherung bei Haftung ihres Versicherungsnehmers bezahlen muss, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise auch eventuelle Wertminderungsansprüche - die gerne "vergessen" werden, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigenkosten, um nur einige zu nennen.
Sollten Körperschäden eingetreten sein, ist eine Schadensbezifferung und Anspruchsdurchsetzung durch den betroffenen Geschädigten praktisch nicht möglich. Dies wissen die Versicherungen und nutzen dies aus. Hier ist die Inanspruchnahme einen Rechtsanwalts zwingend notwendig, um die eigenen Interessen zu wahren und durchzusetzen.
Um es klar und deutlich zu sagen: es gibt keine klaren und eindeutigen Fälle. Für Sie als betroffener Unfallbeteiligter mag die Sach- und Haftungsfrage klar sein, die Versicherung wird jedoch versuchen, Mithaftungsaspekte vorzutragen, um Sie zu verunsichern und um Sie zu bewegen, einen reduzierten Schadensersatz zu akzeptieren.
Im Bußgeld- und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung zwingend. Nur so ist effektiver Rechtsschutz zu erlangen, denn nur der Verkehrsanwalt kennt die Rechtssprechung und steht mit der Bußgeldbehörde und der Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe.
Sollte Sie einen "Zeugenfragebogen" in einem Ihnen nicht bekannten Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (sog. Unfallflucht) erhalten, sollte Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Stellungnahme abgeben oder den Fragebogen an die Polizei senden.
Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie
schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.
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erhält als Organ der Rechtspflege Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte und kann mit diesem Wissen umfassend vertreten. Er...
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