Testament anfechten: Rechtliche Grundlagen und juristische Beratung

Das Testament ist ein wesentliches Element des deutschen Erbrechts und bietet die Möglichkeit, den Nachlass nach individuellen Vorstellungen zu regeln. Wenn Erben oder pflichtteilsberechtigte Personen jedoch das Gefühl haben, dass der letzte Wille des Erblassers möglicherweise nicht korrekt festgehalten wurde, besteht nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 2078) die Möglichkeit einer Testamentsanfechtung. Diese dient nicht dazu, das Testament rein aus persönlichen Gründen oder Unzufriedenheit zu ändern. Stattdessen muss ein rechtlich anerkannter Grund vorliegen.

Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie ein Testament anfechten können und wie wir Sie als spezialisierte Anwälte für Erbrecht in Berlin dabei unterstützen.

Gründe für eine Testamentsanfechtung

Nach dem BGB gibt es mehrere Umstände, die als Anfechtungsgrund gelten. Im Wesentlichen beschränken sie sich auf die folgenden Punkte.

 

Irrtum des Erblassers

Ein häufiger Grund für die Anfechtung eines Testaments ist ein Irrtum des Erblassers bei der Abfassung des Dokuments (§ 2078 Abs. 1 & 2 BGB). Es kann sich dabei um einen Erklärungsirrtum oder einen Motivirrtum handeln.
Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn der Erblasser etwas anderes niedergelegt hat, als er tatsächlich beabsichtigte.
Beim Motivirrtum handelt es sich um eine falsche Vorstellung des Erblassers über Tatsachen, die ihn zur Errichtung des Testaments bewogen haben. Ein Beispiel wäre, wenn der Erblasser von falschen Annahmen über das Verhalten eines Erben ausgegangen ist.

 

Drohung oder Zwang

Ein Testament lässt sich anfechten, wenn der Erblasser bei der Errichtung oder Änderung seines letzten Willens unter Zwang oder Drohung stand (§ 2078 Abs. 2 BGB). Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Erblasser unter Druck gesetzt wurde, bestimmte Personen zu begünstigen oder andere zu enterben.

 

Täuschung

Wurde der Erblasser durch arglistige Täuschung von Dritten zur Erstellung oder Änderung seines Testaments verleitet, ist dies ein weiterer zulässiger Anfechtungsgrund. Beispielsweise könnte eine Person den Erblasser bewusst über wichtige Fakten getäuscht haben, um eine günstigere Erbeinsetzung zu erreichen.

 

Verstoß gegen Pflichtteilsrechte

Ein Testament anzufechten, ist auch dann möglich, wenn es die Pflichtteilsberechtigten in unzulässiger Weise benachteiligt. Die Pflichtteilsansprüche nach § 2303 BGB sichern nahen Angehörigen, wie Kindern und Ehepartnern, einen Mindestanteil am Nachlass zu, der durch eine letztwillige Verfügung nicht ausgeschlossen werden darf.

 

Bindung an frühere Testamente oder Erbverträge

Bei einem gemeinschaftlichen Testament, das vor allem von Ehepartnern häufig als sogenanntes Berliner Testament verfasst wird, können die Verfügungen eines Ehepartners nach dem Tod des anderen bindend sein. Wenn der überlebende Ehepartner nach dem Tod des Erstverstorbenen ein neues Testament errichtet, das den bindenden Regelungen des gemeinschaftlichen Testaments widerspricht, ist dies anfechtbar. Das Gleiche gilt für Erbverträge, die ebenfalls bindende Wirkung entfalten.

 

Erbunwürdigkeit des Erben

Ein weiterer wichtiger Grund, aus dem es möglich ist, ein Testament anzufechten, ist die Erbunwürdigkeit eines Erben (§ 2339 BGB). Ein Erbe gilt als erbunwürdig, wenn er sich schwerwiegender Verfehlungen gegenüber dem Erblasser oder anderen Erben schuldig gemacht hat. Beispiele hierfür sind der Versuch, den Erblasser zu töten oder schwer zu verletzen, oder wenn der Erbe den Erblasser zur Errichtung des Testaments durch Drohung oder Täuschung veranlasst hat. Seine Erbenstellung kann daraufhin aufgehoben werden.

Unwirksamkeit eines Testaments: Keine Anfechtung erforderlich

Wenn ein Testament aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bereits unwirksam ist, bedarf es keiner Anfechtung. Es hat keine rechtliche Gültigkeit. In diesen Fällen müssen entsprechende Beweise vorgelegt werden, um die Unwirksamkeit direkt festzustellen. Zu den möglichen Gründen hierfür gehören:

  • Geschäftsunfähigkeit des Erblassers
  • Formfehler
  • Sittenwidrigkeit
  • Scheidung (bei ursprünglicher Begünstigung des Ehepartners)

Voraussetzungen der Testamentsanfechtung

Wenn Sie ein Testament rechtssicher anfechten möchten, sollten Sie bestimmte Fristen und formale Anforderungen beachten.

  • Anfechtungsberechtigte: Nicht jeder darf das Testament anfechten. Berechtigt sind in der Regel die Erben, die durch das Testament benachteiligt wurden, sowie Pflichtteilsberechtigte, die ihren Pflichtteil nicht erhalten haben.
  • Anfechtungsfrist: Die Anfechtung eines Testaments ist an eine strenge Frist gebunden. Gemäß § 2082 Abs. 1 BGB beträgt die Anfechtungsfrist in der Regel ein Jahr. Diese Frist beginnt, sobald der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall ist eine Anfechtung nicht mehr möglich ist, da danach die Verjährung eintritt.
  • Anfechtungserklärung: Die Anfechtung muss ausdrücklich erklärt werden. Dies erfolgt durch eine schriftliche, formgebundene Erklärung, die den genauen Grund enthält und gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht abgegeben wird.

 

Kompetente Unterstützung bei der Anfechtung eines Testaments

Ein Testament anzufechten, ist ein komplexer, formalisierter Prozess, der fundiertes Fachwissen im Erbrecht erfordert. Unsere spezialisierten Anwälte für Erbrecht unterstützen Sie dabei, die gesetzliche Lage zu prüfen, Beweise zu sammeln und die Erfolgsaussichten einer Anfechtung zu bewerten. Zudem vertreten wir Ihre Interessen vor dem Nachlassgericht und sorgen dafür, dass alle formalen Anforderungen und Fristen eingehalten werden.

Wir prüfen auch, ob es Alternativen zur Testamentsanfechtung gibt, wie etwa Verhandlungen mit den anderen Erben, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen kann dies eine schnellere und kostengünstigere Lösung darstellen.

Neben der Anfechtung helfen wir Ihnen, Ihr Testament von Anfang an rechtssicher und unanfechtbar zu gestalten. So vermeiden Sie typische Fehler, wie Formmängel oder unklare Formulierungen. Mit uns wird Ihr letzter Wille genau so umgesetzt, wie Sie es vorgesehen haben – ohne dass es später zu rechtlichen Streitigkeiten kommt.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei noch heute für eine unverbindliche Beratung! Unsere Rechtsanwälte in Berlin-Reinickendorf stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite.

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