Das Erbrecht ist für viele Familien eine emotionale und komplexe Angelegenheit. Eine unzureichende Nachlassplanung führt im Erbfall oft zu unerwünschten Ergebnissen und zu Konflikten über das
Erbe. Mit der richtigen Vorsorge und einer umfassenden Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht können Sie solchen Problemen jedoch vorbeugen. Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei und
profitieren Sie von der Expertise und der Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen.
Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihren Nachlass rechtswirksam zu regeln und vertreten Sie als Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer dabei, berechtigte Ansprüche durchzusetzen oder
abzuwehren. Gerne beraten wir Sie auch in allen Angelegenheiten der lebzeitigen Vorsorge und setzen uns wirksam für Ihre Interessen ein. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Termin zur ersten Beratung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Kanzlei!
Eintritt des Erbfalls
Testamentsgestaltung
lebzeitige Vorsorge
Ist der Erbfall eingetreten, muss der kraft Gesetzes oder testamentarisch berufene Erbe entscheiden, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen will. Die gesetzliche
Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Bei einer solchen Entscheidung ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Berlin hinzuzuziehen. Dieser berät Sie
umfassend zu Ihren gesetzlichen Ansprüchen und unterstützt Sie bei allen gesetzlichen Verpflichtungen, welche mit der Annahme oder der Ausschlagung der Erbschaft
einher gehen.
Schlägt der Erbe die Erbschaft nicht fristgerecht aus, ist er mit allen Rechten und Pflichten Erbe geworden. Ist die gesetzliche Frist bereits verstrichen, kann es bei einer Überschuldung des
Nachlasses ggf. sinnvoll sein, die Annahme der Erbschaft anzufechten. Auch bei solchen Angelegenheiten stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt in Berlin-Reinickendorf kompetent und unterstützend zur Seite!
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers, dessen Eltern und sein Ehegatte. Geschwister hingegen sind nicht pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil entspricht der
Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch.
Nicht jeder ist mit einer letztwilligen Verfügung durch ein Testament einverstanden. Einige Erben haben Zweifel, ob das Testament wirklich dem wahren Willen des Erblassers entspricht und aus freien
Stücken aufgesetzt wurde, gerade weil es vielleicht eine Enterbung enthält. In derartigen Fällen unterstützen wir Erbberechtigte, die enterbt und auf den Pflichtteil zurückgesetzt
wurden. Als Anwalt für Erbrecht in Berlin beraten wir Sie, ob eine Anfechtung des Testaments erfolgversprechend und gewünscht ist und setzen darüber hinaus Ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch
gegen die Erben durch.
Sie haben Fragen zur Anfechtung eines Testaments oder zum gesetzlichen geregelten Pflichtteil? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin und besuchen Sie uns in unsere Kanzlei in Berlin-Reinickendorf. Unsere Spezialisten für Erbrecht beraten Sie vor Ort zu Ihren Ansprüchen und Rechten
und unterstützen Sie als Mandanten wenn nötig auch vor Gericht. Lassen auch Sie sich von unseren Rechtsanwälten erfolgreich vertreten!
Nach Eintreten eines Erbfalls sehen sich die Erben auch mit einem erheblichen und kaum überschaubaren Verwaltungsaufwand konfrontiert. Entsprechend des BGB und der darin geregelten
Universalsukzession (§ 1922) gehen nicht nur Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten auf den oder die Erben über. Aufgrund der emotionalen Belastungen fehlt den
Erben oftmals die notwendige Kraft und sie fühlen sich mit dieser Situation überfordert. Viele Ansprüche oder bestehende Vertragsverhältnisse bleiben dabei zunächst unerkannt und werden erst später
entdeckt. Das führt dazu, dass der Erbe hierfür haftet. Sämtliche Unterlagen des Erblassers sollten daher schnellstmöglich gesichtet werden, um bestehende Vertragsverhältnisse
(Miete, Versicherung, Strom, Telefonverträge, Internetanschlüsse etc.) kurzfristig zu beenden.
Unser Rat: Gehen Sie zu einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Berlin und lassen Sie sich bei der Abwicklung des Nachlasses kompetent unterstützen. Unsere Spezialisten für Erbrecht
entlasten Sie von sämtlichen Verwaltungsaufgaben, indem wir für Sie die erforderlichen Vertragskündigungen, Auflösung von Bankkonten etc. veranlassen. Unsere Kanzlei verfügt auch über ein breites
Netzwerk von Räumungs- und Verwertungsunternehmen, so dass wir Ihnen gern auch bei Wohnungsauflösungen oder der Beräumung von Immobilien zur Verfügung stehen.
Mit einem Testament kann der Erblasser frei entscheiden, wen er als Erbe einsetzen oder enterben möchte. Das Testament kann eigenhändig oder notariell verfasst werden. Ein privatschriftliches
Testament muss stets vollständig handschriftlich geschrieben sein sowie eine Unterschrift, Ort- und Datumsangabe enthalten. Ein maschinell geschriebenes Testament ist unwirksam.
Sparen Sie sich den Weg zum Notar und lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten über den Inhalt eines wirksamen Testaments aufklären. So können Sie das Testament eigenhändig und in gesetzlich
vorgegebener Form verfassen, ohne dass weitere Gebühren für die Beauftragung eines Notars anfallen. In unserer Kanzlei beantworten wir Ihnen auf Wunsch auch weitere Fragen zum Thema Erbrecht. Buchen
Sie dazu einfach online einen Termin und besuchen Sie uns vor Ort!
Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich die beiden Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen und einen Dritten als Schlusserben bestimmen.
Meistens werden hier die gemeinsamen Kinder als Schlusserben nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners eingesetzt.
Sie möchten sich genauer zum Berliner Testament informieren? Dann lassen Sie sich von unseren Anwälten für Erbrecht in Berlin umfassend zum Rechtsgebiet aufklären. Übrigens: Unsere
erfahrenen Spezialisten unterstützen Sie nicht nur in Sachen Erbrecht, gerne kümmern wir uns auch um Ihre Fragen und Angelegenheiten aus dem Arbeitsrecht. Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf — wir freuen uns darauf, Sie als neuen Mandanten in unserer Kanzlei begrüßen und vor Gericht vertreten zu dürfen!
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