Mit einer Vorsorgevollmacht benennen und bevollmächtigen Sie eine andere Person, an Ihrer Stelle persönliche Angelegenheiten für Sie zu erledigen und rechtsverbindliche Erklärungen für Sie
abzugeben, sofern Sie dazu nicht mehr imstande sind. Eine Vorsorgevollmacht schließt eine gerichtliche Betreuung aus, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Lassen Sie
sich vor der Erstellung der Vorsorgevollmacht von einem Anwalt beraten, damit später alles in Ihrem Sinne erfolgt.
Bitte beachten Sie: Eine Vorsorgevollmacht ersetzt nicht die Patientenverfügung. Adressat der Verfügung ist der Arzt. Ihr Vorsorgebevollmächtigter muss dafür Sorge tragen, dass die von Ihnen
niedergelegten Wünsche in der Patientenverfügung umgesetzt werden.
Mithilfe der Vorsorgevollmacht sichern Sie ab, dass im Falle einer Sie betreffenden Handlungsunfähigkeit eine (oder mehrere) von Ihnen bevollmächtigte Person Sie rechtskräftig vertreten kann.
Diese Handlungsunfähigkeit schließt dabei neben Krankheit oder Unfällen z. B. auch eine Demenzerkrankung mit ein.
Die bevollmächtigte Person verpflichtet sich dazu, die Aufgaben und Wünsche, die in der Vollmacht festgehalten sind, im Sinne des Vollmachtgebers zu erfüllen.
Wenn Ihre Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist und Sie im Vorfeld keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, erfolgt die Betreuung nach dem Betreuungsgesetz. Entscheidet das Vormundschaftsgericht,
dass eine Betreuung notwendig ist, wird i.d.R. ein Berufsbetreuer zugeordnet. Die anfallenden Gerichtskosten und die Vergütung des Betreuers werden dabei aus dem Vermögen des Betreuten finanziert. Da
die Auswahl des Betreuers in diesem Fall vom Vormundschaftsgericht getroffen wird, deckt sich diese nicht immer mit den mutmaßlichen Wünschen des Betreuten bzw. dessen Familienangehörigen.
Vorrang vor dem Einsatz eines Berufsbetreuers hat aber die ehrenamtliche Betreuung durch Angehörige. Ohne eine Vorsorgevollmacht gibt es hier jedoch Entscheidungen, die der zur Betreuung bestellte
Verwandte nicht ohne gerichtliche Zustimmung treffen darf. Dazu zählen z. B.:
Um dieser Genehmigungspflicht durch das Vormundschaftsgericht zu entgehen und die Vorsorge durch eine Person übernehmen zu lassen, der Sie vollkommen vertrauen, sollten Sie frühzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen - und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bestehen.
Schriftform der Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich weder vorgeschrieben noch muss sie in der Regel notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Schriftform ist aber unabdingbar zur Vertretung bei
schwerwiegenden ärztlichen Eingriffen oder zur Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen, zur geschlossenen Unterbringung oder zur Vertretung vor Gericht.
Banken verlangen in der Regel eine Vollmacht auf einheitlichen, bankspezifischen Formularen, die Vorlage einer schriftlichen Vorsorgevollmacht genügt nicht für die Durchführung von
Bankgeschäften.
Notarielle Beurkundung der Vollmacht ist u. a. notwendig bei Rechtsgeschäften über Grundstücke des Vollmachtgebers, bei gesellschaftlichen Beteiligungen an Unternehmen oder bei Aufnahme von
Darlehen.
Stirbt der Vollmachtgeber, besteht die Vorsorgevollmacht fort bis zu einem Widerruf durch die Erben. Alle Vollmachten sind grundsätzlich widerruflich. Verzichten Sie niemals auf Ihr
Widerrufsrecht!
Gern unterstützen und beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Fall und gestalten für Sie als Anwalt eine professionelle Vorsorgevollmacht.
Für einen ersten Entwurf Ihrer Vorsorgevollmacht empfehle ich als Anwältin die Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Hier erhalten Sie Informationen, Vorlagen und Textbausteine zum Download und können sich auf diese Weise intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Wenn Sie davon abweichen wollen, nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, wir beraten Sie gern. Auch gerade in dem Fall, dass Sie mehrere Bevollmächtigte einsetzen möchten, sind bestimmte Voraussetzungen in der Formulierung Ihrer Vollmacht notwendig. Als spezialisierte Anwältin für Erbrecht in Berlin gehört die Erstellung von und die Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht zu meinen wichtigsten Aufgaben. Gern prüfe ist in unserer Kanzlei für Rechtsanwälte in Berlin Reinickendorf Ihren Vollmachts-Entwurf, beraten Sie zum Thema oder erstelle auf Wunsch Ihre Vorsorgevollmacht nach Ihren Vorgaben.
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