Mit einer schriftlichen Patientenverfügung legen Sie im Vorfeld fest, wie in medizinischen Situationen verfahren werden soll. Dadurch haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, auch im
Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit zu bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen einzuleiten bzw. zu unterlassen sind. Durch eine Verfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille umgesetzt wird, selbst
wenn Sie nicht in der Lage sind, diesen aktiv zu äußern.
Möchten auch Sie sich mit einer solchen Verfügung medizinisch absichern, finden Sie in der Kanzlei Stefan Röhnisch in Berlin-Reinickendorf einen starken Partner. Lassen Sie sich bei der
Patientenverfügung von einem Anwalt unterstützen und vermeiden Sie böse Überraschungen in der Zukunft. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin.
Eine Patientenverfügung gewährleistet, dass in medizinischer Hinsicht nicht gegen Ihren Willen gehandelt wird, wenn Sie nicht mehr im Stande sein sollten, sich diesbezüglich mitzuteilen. Die
Verfügung legt alle Eventualitäten vorab fest, sodass allein Sie entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen in möglichen Situationen durchgeführt werden.
Was passiert nun, wenn es keine entsprechende Regelung gibt? Wurde im Vorfeld keine Patientenverfügung vom Anwalt erstellt, entscheiden die Vertreter der Patientin/des Patienten gemeinsam mit der
Ärztin/dem Arzt auf Basis des mutmaßlichen Patientenwillens über die medizinische Behandlung und Betreuung.
Ohne eine Patientenverfügung geben Sie als Patient/Patientin also in erheblichem Maße die Kontrolle ab. Schlimmer noch: Gibt es zwischen Ärztin/Arzt und Ihren Vertretern Unstimmigkeiten hinsichtlich
der medizinischen Betreuung, bleibt Ihren Angehörigen nur noch der Gang zum Betreuungsgericht. Eine zusätzliche Belastung, die Sie Ihren Lieben in jener Ausnahmesituation sicher ersparen
möchten.
Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und lassen Sie sich hinsichtlich einer Patientenverfügung vom Anwalt beraten – kompetent, rechtssicher und transparent.
Mit einer Betreuungsverfügung treffen Sie Vorsorge und legen im Vorfeld fest, wer im Falle einer notwendigen rechtlichen Betreuung als Betreuer/Betreuerin eingesetzt werden soll. Ferner ist es
möglich, mit einer Betreuungsverfügung Personen als Betreuer/Betreuerin auszuschließen.
Sinnvoll ist eine Betreuungsverfügung dann, wenn die verfügende Person niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilen möchte und stattdessen jemanden verfügen will, der die Verwaltung ihrer
Angelegenheiten unter Aufsicht des Betreuungsgerichts übernimmt. Die bestimmte Person muss dem aktiv zustimmen. Das Betreuungsgericht ist wiederum verpflichtet, die Eignung der vorgeschlagenen Person
festzustellen.
Für eine rechtswirksame Patientenverfügung oder Betreuungs- bzw. Vorsorgevollmacht ist die Beteiligung eines Notars nicht erforderlich. Zwar können Willensbekundungen dieser Art auch von Notaren
(unter bestimmten Umständen sogar von Ärzten) erstellt werden, jedoch ist eine Patientenverfügung durch einen Anwalt ebenso passgenau auf Ihre Umstände zugeschnitten und bietet eine maßgeschneiderte
Lösung speziell für Ihre Situation. Zudem stehen wir Ihnen im Rahmen einer ausführlichen Beratung zur Seite und begreifen die Erstellung von Verfügungen und Vollmachten nicht als bloßen notariellen
Akt.
Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin. Gemeinsam mit unseren kompetenten
Rechtsanwälten kümmern Sie sich rechtszeitig um Ihre medizinische Vorsorge und vermeiden ein böses Erwachen im Krankheitsfall.
Gerne beraten und unterstützen Sie unsere Anwälte auch bei der
Vorsorgevollmacht.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind Patientenverfügungen grundsätzlich verbindlich. Ob eine Verfügung bzw. Vollmacht wirksam ist, hängt allerdings von ihrer inhaltlichen Gestaltung ab. Wir
übernehmen die rechtsichere Ausgestaltung Ihrer Patientenverfügung, sodass diese juristisch einwandfrei ist und exakt zu Ihrer individuellen Situation passt.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei tragen Sorge, dass Ihr persönlicher Wille in jedem Fall rechtssicher durchsetzbar ist. Lassen Sie sich jetzt bei der Patientenverfügung von unseren Anwälten beraten
und nehmen Sie Ihre Vorsorge in die eigene Hand.
Unsere Rechtsanwälte in Berlin-Reinickendorf sind auch in anderen Rechtsgebieten für Sie da. Als Anwälte für Erbrecht in Berlin unterstützen wir Sie bei Angelegenheiten wie die Testamentsgestaltung, die
lebzeitigen Vorsorge oder die Abwicklung des Nachlasses.
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