Erbangelegenheiten werfen häufig komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere wenn es um Erbengemeinschaften geht. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei wissen genau, welche juristischen Herausforderungen mit Erbengemeinschaften verbunden sind und stehen Ihnen mit Fachwissen sowie langjähriger Erfahrung zur Seite.
Als Anwalt unterstützen wir Erbengemeinschaften bei Angelegenheiten rund um gemeinschaftliche Nachlassgegenstände. Ganz gleich, ob es darum geht, Ihren Anteil am Nachlass zu sichern, Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft beizulegen oder Ihre Rechte als Erbe zu verteidigen — auf unsere Expertise können Sie bauen.
Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt in Berlin-Reinickendorf.
Erbengemeinschaften sind oft mit äußerst komplexen rechtlichen Herausforderungen verbunden und sorgen zudem nicht selten auch für emotionalen Belastungen bei den Beteiligten. In solchen Situationen ist es entscheidend, einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, der Ihre Interessen vertritt und Sie über den gesamten Prozess kompetent begleitet. In folgenden Belangen kann unsere Kanzlei Sie unterstützen:
Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir klären Sie sodann darüber auf, was wir im Detail für Sie tun können, um Ihre Rechte als Erbe zu schützen und Ihren Anspruch zu sichern. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Anwalt für Erbengemeinschaften.
Unsere Anwälte für Erbrecht in Berlin informieren Sie darüber hinaus zu Schenkungen zu Lebzeiten oder unterstützen Sie dabei, Ihren Nachlass zu regeln.
Gemäß § 2032 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsteht eine Erbengemeinschaft, wenn mehrere Personen gemeinsam als Erben in einem Nachlass benannt werden, ohne dass jedem von ihnen ein bestimmter Anteil zugewiesen wird. Dies bedeutet folglich, dass die Erben gemeinschaftlich als sogenannte Gesamthandsgemeinschaft den Nachlass des Verstorbenen verwalten.
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch mit dem Tod des Erblassers, sofern mehrere Personen als Erben berufen sind und keine anderslautende testamentarische Verfügung vorliegt. In der
Erbengemeinschaft haben alle Erben grundsätzlich einen ideellen Anteil am Nachlass, jedoch keinen konkreten Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen. Als Anwalt für Erbengemeinschaften helfen wir
Ihnen dabei, böse Überraschungen und Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Eine Erbengemeinschaft kann eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich bringen, die sowohl rechtlicher als auch zwischenmenschlicher Natur sind. So kann die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses zu einer höchstkomplizierten Angelegenheit werden. Ein Anwalt für Erbengemeinschaften kann das Erbverfahren navigieren und bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen deeskalierend auf die Situation einwirken.
Nachfolgend informieren wir Sie über die häufigsten Probleme, die in einer Erbengemeinschaft ohne juristische Begleitung auftreten können:
Um potenziellen Problemen dieser Art bestmöglich zu begegnen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Erbengemeinschaften konsultieren. Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines Termins.
Die Erben innerhalb der Erbengemeinschaft haben bestimmte Ansprüche und Pflichten, die ihre Rechte und Verantwortlichkeiten gegenüber dem Nachlass und den Miterben regeln. Dazu zählen:
Haben Sie Fragen zu den verschiedenen Ansprüchen und Pflichten der Miterben, klärt Sie ein Anwalt für Erbengemeinschaften unserer Kanzlei gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs auf. Treten Sie direkt mit uns in Kontakt.
Kann eine Erbengemeinschaft vermieden werden?
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam als Erben in einem Nachlass benannt werden. Es ist jedoch möglich, durch testamentarische Verfügungen seitens des Erblassers oder durch Erbverträge die Bildung einer Erbengemeinschaft zu vermeiden und für klare Verhältnisse bei den Erbteilen zu sorgen.
Wie gestaltet sich die Haftung der Miterben?
Die Miterben haften grundsätzlich gemeinsam und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Nachlasses. Die Erben haben jedoch nach dem Gesetz die Möglichkeit, ihre Haftung auf den Wert des Nachlasses zu beschränken. Dies bedeutet, dass die Haftung eines Erben für die Schulden des Erblassers nicht seinen Anteil am Nachlass übersteigen darf.
Wer trägt die Kosten für den Anwalt für die Erbengemeinschaft?
Die Kosten für den Anwalt für die Erbengemeinschaft können aus dem Nachlass bezahlt werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Verwaltung des Nachlasses oder der Durchsetzung der Rechte der
Miterben entstehen. In besonderen Fällen haften die Erben persönlich für die Anwaltskosten.
Gerne beraten wir Sie zu diesen und weiteren Fragen im Rahmen eines Termins. Treten Sie direkt mit unserer Kanzlei in Kontakt.
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